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Nötige Unterlagen

Wunschkennzeichen

Falls Sie erstmalig ein Wunschkennzeichen in Anspruch nehmen wollen so erfolgt dies über Ihre zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft. Bei Ihrer Behörde führen Sie die Beantragung durch sowie erfolgt durch die zuständige Behörde die Bewilligung und Zuteilung des Wunschkennzeichens.

Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens

  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde

Bei Zuweisung einer bereits bestehenden Zulassung sowie lagernden Kennzeichentafel

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragsteller bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei) falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt
  • Alle bisherigen Kennzeichentafeln
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl) wenn dies bereits erforderlich gewesen ist