Bei der Anmeldung eines KFZ glaubt man, die Gebühren lediglich für die Anmeldung entrichtet zu haben. Aber bereits mit Bezahlung der Anmeldegebühren sind für Sie eine Vielzahl weiterer Kosten abgedeckt. Z.B. die Abmeldung, Adressänderung(en) im selben Zulassungsbezirk, Hinterlegung der Kennzeichen, Ausfolgung der Kennzeichen oder Namensänderung(en). Für all diese Geschäftsfälle entstehen somit keine weiteren Kosten mehr.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen eine detaillierte Kostendarstellung für eine Standardanmeldung:
| € 110,40 |
Zulassungsgebühr pauschal (abzuführen an das Finanzamt) |
| € 34,75 |
Kostenersatz für die Zulassungsstelle |
| € 6,95 |
20% MWSt des Kostenersatzes (abzuführen an das Finanzamt) |
| € 18,00 |
Garnitur Kennzeichentafel für einen PKW |
| € 1,45 |
Begutachtungsplakette |
| € 1,00 |
ZMR-Abfrage |
Kostendarstellung für folgende Kennzeichentafeln:
| € 18,-- |
Garnitur (beide einzeilig bzw. vorne einzeilig/hinten zweizeilig) |
| € 9,-- |
Einzeltafel (einzeilig oder zweizeilig) |
| € 9,80 |
Motorradtafel |
| € 5,50 |
Mopedtafel |
| € 17,40 |
Überstellungskennzeichen, Garnitur (beide einzeilig bzw. vorne einzeilig/hinten zweizeilig) |
| € 8,70 |
Überstellungskennzeichen, Einzeltafel |
Die Kosten beim Überstellungskennzeichen betragen:
| € 77,-- |
Zulassungsgebühr pauschal (abzuführen an das Finanzamt) |
| € 34,75 |
Kostenersatz für die Zulassungsstelle |
| € 6,95 |
20% Mwst des Kostenersatzes (abzuführen an das Finanzamt) |
| € 17,40 |
Garnitur Kennzeichentafel für einen PKW |
| € 36,-- |
Sicherstellungsgebühr für die grünen Kennzeichen (bei Rückgabe der Kennzeichentafeln innerhalb eines Jahres bei einer Zulassungsstelle werden Ihnen die Kosten zurückerstattet) |
Erforderliche Kennzeichentafeln sowie Prüfplaketten (Pickerl) werden Ihnen zum Erzeugerpreis weiterverrechnet !!