Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ziviltechniker sowie Tierärzte fallen in die Gruppe der freiberuflich Tätigen. Diese haben die Möglichkeit als natürliche Person auch die Zulassung Ihres KFZ auf die Büro- bzw. Ordinationsanschrift einen Antrag zu stellen.
Hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Interessenvertretung (Kammer) beizubringen.