Nach dem Ableben des Zulassungsbesitzer wird das Fahrzeug meist Teil des Nachlasses.
Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug empfehlen wir Ihnen sich mit dem Leasinggeber in Verbindung zu setzten.
Für die Abmeldung des KFZ ist die Vorlage eines Gerichtsbeschlusses bzw. eine einstweilige Verfügung des zuständigen Notars oder Gerichts vorzulegen. Das selbe gilt auch für die Ummeldung des KFZ.