Das „Recht auf Führung eines Wunschkennzeichens“ erlischt nach 15 Jahre. Durch eine Serviceleistung der Versicherungen werden die Wunschkennzeichenbesitzer ca. 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der 15-Jahres-Frist über den bevorstehenden Ablauf verständigt.
Als Wunschkennzeichenbesitzer haben Sie dann bis zum Ablauf der 15-Jahres-Frist folgende Möglichkeiten zu reagieren:
- Das Recht zur Führung Ihres Wunschkennzeichens um weitere 15 Jahre durch Bezahlung der entsprechenden Gebühren (€ 145,-- Verkehrssicherheitsbeitrag, € 14,-- Kostenbeitrag inkl. 20% MWST) in einer für das Kennzeichen zuständigen Zulassungsstelle zu verlängern.
Die Verlängerung ist frühestens 6 Monate vor Ablauf der Frist, jedoch nicht vor dem 01. Juli 2004, möglich.
- Das Recht zur Führung des Wunschkennzeichens wird zurückgelegt, indem Sie sich ein Standartkennzeichen oder ein anderes Wunschkennzeichen zuweisen lassen.
Kommt es weder zu einer Verlängerung noch zur Rückgabe durch den Wunschkennzeichen-Besitzer, wird nach Ablauf der 15-Jahre-Frist die Behörde verständigt!
Das Thema „Verlängerung der Wunschkennzeichenfrist“ ist sehr umfangreich, die oben stehenden Ausführungen dienen Ihnen als Erstinformation.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie detailierte Informationen zu einem bestimmten Thema bzw. Geschäftsfall, zögern Sie nicht uns via E-Mail zu kontaktieren.