Die GARANTA hilft und unterstützt Sie im Schadenfall gerne. Es gibt aber auch einige Punkte zu beachten, zu welchen Sie verpflichtet sind:
Beim Unfall (am Unfallort) ist zu beachten:
- Wenn Personen verletzt wurden:
- Erste Hilfe leisten
- Polizei und Arzt bzw. Rettung verständigen
- Unfall-Lage nicht verändern, außer wenn zur Versorgung des Verletzten notwendig
- Unfallstelle nicht verlassen
- Bei Sachschaden (ohne Verletzte):
- Europäischen Unfallbericht mit zweitem Unfallbeteiligten ausfüllen
- Unterschriften beider Lenker am Unfallbericht ergänzen
- Wenn der Unfallbeteiligte (Geschädigte) oder der Unfallverursacher nicht bekannt oder erreichbar ist (zB bei Parkschaden, Vandalismus, Dachlawinen, sonstiger Sachschaden etc.): Meldung bei nächstgelegener Polizei/Gendarmerie erstatten
Nach dem Unfall
- Online-Schadenmeldung an uns senden (falls europäischer Unfallbericht ausgefüllt wurde, bitte mitsenden)
- Als GARANTA-Kunde kontaktieren Sie bitte Ihr Autohaus zur weiteren Bearbeitung (Besichtigung, Reparatur etc.)
Grundsätzlich sollten Sie uns einen KFZ-Schaden umgehend melden.
Sie können jedoch darauf verzichten,
- wenn der Unfall definitiv und ausschließlich durch den Unfallgegner verursacht wurde. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr Autohaus zur weiteren Schadenregulierung und melden Sie Ihre Ansprüche direkt an den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.
Wenn Ihnen der Versicherer nicht bekannt ist, können Sie die Anschrift unter http://www.vvo.at/vvoat/vvoat.nsf ermitteln, sofern Sie das KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners kennen.
- wenn der entstandene Schaden sehr gering ist (bis € 300,--) und Sie ihn selbst regulieren möchten, um nicht eine Rückstufung Ihres KFZ-Vertrages zu verursachen.