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Rückstufung

Jeder Schadenfall, für den der Haftpflichtversicherer eine Leistung erbringen muss oder mit einer Inanspruchnahme durch den Geschädigten zu rechnen hat (Rückstellung für künftige Leistungen), führt zu einer Rückstufung des Haftpflichtversicherungsvertrages eines PKW.

Die Umstufung erfolgt bei jedem österreichischen Haftpflichtversicherer unabhängig von Teil- oder Alleinschuld um 3 Stufen.

Schäden in der Kaskoversicherung führen zu keiner Änderung Ihrer Bonus-/Malusstufe!

In welchem Ausmaß sich dadurch die Prämie Ihres KFZ-Vertrages erhöht, hängt von der Ersteinstufung des Vertrages und den eingerechneten Rabatten ab. Sollten Sie dazu genaue Angaben benötigen, so fordern Sie bitte eine detaillierte Umstufungsberechnung beim GARANTA Leistungs-Center an.