Wann und wie müssen Schäden gemeldet werden?
Grundsätzlich ist jeder Unfall/Schaden umgehend - spätestens aber innerhalb einer Woche - an den Versicherer zu melden.
Wurde der Unfall definitiv und ausschließlich durch den Unfallgegner verursacht, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebspartner (Autohaus) zur weiteren Schadenregulierung und melden Sie Ihre Ansprüche direkt an den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.
Ist der entstandene Schaden sehr gering (bis € 300,--) und möchten Sie ihn selbst regulieren, um nicht eine Rückstufung Ihres KFZ-Vertrages zu verursachen, so benötigen wir keine Schadenmeldung.
Wer ist der Versicherer des Unfallgegners?
Wenn Ihnen der Versicherer eine Unfallbeteiligten nicht bekannt ist, können Sie die Anschrift unter http://www.vvo.at/vvoat/vvoat.nsf ermitteln, wenn Sie das KFZ-Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges kennen.
Was mache ich, wenn ein Unfallgegner direkt bei mit Ansprüche stellt?
Bitte melden Sie uns diesen Schaden und verweisen Sie den Unfallgegner direkt an uns. Sollten Sie ein Anspruchsschreiben vom Unfallgegner oder dessen Anwalt erhalten, so senden Sie uns dieses bitte unverzüglich zu.