Ferienleihwagendeckung
Die Versicherung eines Personenkraftwagens, Kraftrades oder Camping-Kraftfahrzeuges umfasst auch Schäden, die der Versicherungsnehmer oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner, als Fahrer eines derartigen Selbstfahrervermiet-Fahrzeuges auf einer Reise innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Österreich) gem. Artikel 4 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung verursacht, soweit nicht aus einer für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Die Leistung des Versicherers ist auf die Versicherungssumme von € 6 Mio. pauschal je Schadenereignis, begrenzt.