Professionelle Hilfe im
Schadenfall.

Wir helfen Ihnen weiter!

Die GARANTA unterstützt mit Ihrem Schadenservice sowohl Ihre Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherten, als auch die Anspruchsteller, sodass der notwendige Aufwand so gering wie möglich bleibt. Als Kunde der GARANTA profitieren Sie neben einem umfangreichen Versicherungsschutz auch von besonderen Serviceleistungen.

GARANTA Service für Kaskoversicherte

  • Service aus einer Hand in Ihrem Autohaus (Vertragsabschluss und -änderung, Schadenmeldung, Reparatur und direkte Regulierung)
  • Elektronische Übermittlung von Schadenmeldung und Schadenfotos durch unsere Vertriebspartner (Autohäuser)
  • Zahlungszusage innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Schadens an Ihr Autohaus, sofern alle relevanten Unterlagen beim Versicherer aufliegen.
  • Fahrzeugbesichtigung durch unabhängige, gerichtlich beeidete Sachverständige
  • Direkte Abrechnung des Schadenfalles mit Ihrem Autohaus
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Reparatur eines Glasschadens
  • Der Versicherer behält sich im Einzelfall vor, weitere Unterlagen anzufordern, sofern er dies für erforderlich hält.

Was ist zu tun im Falle eines Unfalls?

Die GARANTA hilft und unterstützt Sie im Schadenfall gerne. Es gibt aber auch einige Punkte zu beachten, zu welchen Sie direkt nach dem Unfall verpflichtet sind.

Wenn Personen verletzt wurden:

  • Erste Hilfe leisten
  • Polizei und Arzt bzw. Rettung verständigen
  • Unfall-Lage nicht verändern, außer zur Versorgung der Verletzten
  • Unfallstelle nicht verlassen

Bei Sachschaden (ohne Verletzte):

  • Europäischen Unfallbericht mit zweitem Unfallbeteiligten ausfüllen
  • Unterschriften beider Lenker am Unfallbericht ergänzen
  • Wenn der Unfallbeteiligte (Geschädigte) oder der Unfallverursacher nicht bekannt oder erreichbar ist (z. B. bei Parkschaden, Vandalismus, Dachlawinen, sonstiger Sachschaden): Meldung bei nächstgelegener Polizeidienststelle erstatten

Nach dem Unfall:

  • Online-Schadenmeldung an die GARANTA senden (falls europäischer Unfallbericht ausgefüllt wurde, bitte mitsenden)
  • Als GARANTA-Kunde kontaktieren Sie bitte Ihr Autohaus zur weiteren Bearbeitung (Besichtigung, Reparatur etc.)

Grundsätzlich sollten Sie uns jeden Kfz-Schaden umgehend melden.

Sie können jedoch darauf verzichten, wenn

a) der Unfall definitiv und ausschließlich durch den Unfallgegner verursacht wurde. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihr Autohaus zur weiteren Schadenregulierung und melden Ihre Ansprüche direkt an den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.

b) der entstandene Schaden sehr gering ist (bis zu 300 Euro) und Sie ihn selbst regulieren möchten, um nicht eine Rückstufung Ihres Kfz-Vertrages zu verursachen.

Schnelle Hilfe bei Steinschlägen oder Sprüngen

Falls der Sprung in der Scheibe nur klein ist, fragen Sie bei Ihrem Autohaus nach einer Glas-Reparatur. Die Scheibe wird dabei gründlich gereinigt, der Steinschlag mit Spezialharz ausgeklebt und anschließend gehärtet. Die Scheibe hat wieder die ursprüngliche Stabilität, die Reparatur ist kaum mit bloßem Auge erkennbar, aber wesentlich einfacher und schneller als ein Windschutzscheibentausch (mit dem Herausschneiden der Dichtungen etc.).

Die Scheibe ist wieder wie neu und Sie sparen den Selbstbehalt Ihrer Kaskoversicherung und haben somit überhaupt keine Kosten für diesen Schadenfall!

https://www.garanta.at/wp-content/uploads/sites/3/2019/09/windschutzscheibe-schaden01.jpg

Vorgehensweise bei Glasschäden an Ihrem Kfz:

  • Sie benötigen keine Schadenmeldung
  • Wenden Sie sich an Ihr Autohaus zur Reparatur
  • Geben Sie dort Schadendatum und Ihre Polizzen-Nummer an
  • Die Reparaturwerkstätte rechnet direkt mit uns ab

Weitere Informationen.

Sie möchten mehr zu den Themen Schaden und Schadensmeldung erfahren? In unseren FAQs erhalten Sie Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen zu einem Schadenfall?
Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Telefonischer Kontakt.
0662 2426-848

Fax: 0662 2426-330
E-Mail: leistung@garanta.at

Öffnungszeiten: Mo – Do 8 – 17 Uhr, Fr 8 – 13 Uhr
Ausgenommen die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember