Frau als Clown verkleidet mit bunter Perücke, roter Nase und Brille mit einer Prosecco-Flasche mit null Promille in der Hand.

Sicher unterwegs zur Faschingszeit –
Versicherungsschutz im Blick!

Es ist wieder soweit: Fasching erobert die Straßen mit bunten Kostümen, mitreißender Musik und ausgelassener Partystimmung! Doch neben Spaß und guter Laune gilt es, die Sicherheit nicht aus den Augen zu verlieren – besonders auf dem Weg zur Faschingsparty und wieder nach Hause. Damit Sie sorglos feiern können, haben wir die wichtigsten Tipps rund um Promillegrenzen, Fahrgemeinschaften und den passenden Versicherungsschutz zusammengestellt.

1. Promillegrenzen in Österreich – Vorsicht ist besser als Nachsicht

In Österreich gelten strenge Promillegrenzen, die unbedingt beachtet werden sollten:

  • 0,5 Promille für alle Fahrzeuglenker:innen – darüber drohen hohe Geldstrafen und der Entzug des Führerscheins.

  • 0,1 Promille für Probeführerscheinbesitzer:innen und Lenker:innen von LKWs und Bussen.

💡 Tipp: Auch wenn man glaubt, sich noch sicher zu fühlen – die Reaktionszeit und Konzentrationsfähigkeit sind schon bei niedrigen Promillewerten beeinträchtigt. Wer sicher zur Faschingsparty und wieder nach Hause kommen möchte, sollte das Auto besser stehen lassen.

2. Fahrgemeinschaften – gemeinsam sicher ans Ziel

Eine beliebte und umweltfreundliche Möglichkeit, zur Faschingsparty zu gelangen, sind Fahrgemeinschaften. Dabei gilt es jedoch Folgendes zu beachten:

  • Der/die Fahrer:in muss absolut nüchtern sein – 0,0 Promille sind hier die beste Wahl.

  • Die Anzahl der Mitfahrenden darf die zugelassene Sitzplatzanzahl des Fahrzeugs nicht überschreiten – ansonsten droht nicht nur eine Strafe, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

  • Sicherheitsgurte sind Pflicht! Wer ohne Gurt mitfährt, riskiert bei einem Unfall nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch Probleme bei der Schadensregulierung.

3. Versicherungsschutz: Was passiert bei Alkohol am Steuer?

Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen – auch aus versicherungstechnischer Sicht:

  • Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners übernehmen, allerdings kann sie Regressforderungen an den/die Lenker:in stellen.

  • Die Kaskoversicherung kann die Leistung komplett verweigern, wenn der Unfall aufgrund von Alkoholkonsum verursacht wurde.

  • Personenschäden (auch bei Mitfahrenden) können zu hohen Folgekosten führen – besonders dann, wenn der Alkoholpegel die Unfallursache war.

💡 Tipp: Um sicher zu gehen, sollten Sie vor der Faschingsfeier die Deckungsdetails Ihrer Kfz-Versicherung prüfen.

4. Sicher unterwegs – unsere Empfehlungen:

  • Grundsätzlich gilt: Wer sicher ankommen will, fährt am besten komplett nüchtern.

Möchte man doch ein, zwei Gläschen trinken:

  • Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis, um sicher und entspannt zur Faschingsparty zu gelangen.

  • Planen Sie im Voraus eine Übernachtungsmöglichkeit, falls die Party länger dauert.

  • Organisieren Sie einen „Fahrdienst“ innerhalb Ihrer Gruppe – abwechselnd bleibt immer eine Person nüchtern und fährt.

Mit diesen Tipps kann ja wohl nichts mehr schief gehen.

Das GARANTA Team wünscht viel Spaß beim bunten Faschingstreiben.

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