GARANTA Spezial-Schutz
Die richtige Versicherung für Ihren Kfz-Betrieb.
Absicherung gegen Schadensersatzansprüche
Leistung bei Schäden am Kundenfahrzeug
Hohe Versicherungssumme bei Personen-/Sachschäden
Ein Totalschaden liegt laut aktueller Rechtslage dann vor, wenn die Reparaturkosten und der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
In der Praxis bedeutet das:
Versicherungen können bereits bei geringeren Schäden einen Totalschaden erklären, auch wenn die tatsächlichen Reparaturkosten deutlich unter dem Fahrzeugwert liegen.
Anders als viele Versicherer ermitteln wir bei allen Kasko-Versicherungen den Restwert nicht über Online-Plattformen oder sogenannte „Wrackbörsen“.
Wir setzen auf regional ansässige, gerichtlich beeidete Sachverständige, die den Fahrzeugwert verlässlich und objektiv bewerten.
Faire Bewertung sorgt für klar kalkulierbare Reparatur- oder Verkaufsmöglichkeiten.
Kunden vertrauen auf die kompetente, transparente Abwicklung.
Sie erhalten realistische Chancen für Werkstattaufträge und Neuwagenvermittlung – ohne Online-Spekulationen.
Ein besonderer Vorteil bei der GARANTA:
Unsere Kunden können ihr Fahrzeug bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes mit Originalersatzteilen reparieren lassen.
Damit ermöglichen wir Reparaturen auf höchstem Qualitätsniveau, sichern Werkstattaufträge im Autohaus und verhindern, dass wirtschaftlich reparable Fahrzeuge voreilig als Totalschaden eingestuft werden.
Das bedeutet: mehr Handlungsspielraum für Sie als Autohaus – und mehr Zufriedenheit für Ihre Kunden.
Viele Kunden wissen nicht, welche Folgen die Totalschadenklausel in der Kaskoversicherung hat.
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen:
Variante 1: Reparatur des Fahrzeugs
Eine Reparatur ist nur dann möglich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
In diesem Fall werden die Kasko-Schäden behoben, der Kunde behält sein Fahrzeug und bleibt Ihrem Autohaus treu.
Variante 2: Totalschadenabrechnung
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, ist keine Totalschadenreparatur möglich und ist als Totalschaden abzurechnen.
Gerichtlich beeideten Sachverständige ermitteln den Restwert fair und marktgerecht.
Der Kunde erhält einen realistischen Ausgleich – ohne Online-Marktplatz-Spekulationen.
So können Sie aktiv beraten, ob im individuellen Fall eine Ersatzbeschaffung sinnvoll ist.
Ihre Kompetenz entscheidet über Werkstattauftrag oder Neuwagenvermittlung.
Die Totalschadenregelung bietet für Ihr Autohaus zwei klare Chancen:
Sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, kann das Fahrzeug repariert werden – und Sie gewinnen den Werkstattauftrag.
Durch unsere besondere Regelung (Reparatur bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes) bleiben viele Fahrzeuge reparaturfähig, die bei anderen Versicherern bereits als Totalschaden gelten würden.
Das stärkt Ihre Auslastung und die Kundenbindung.
Bei einer Entscheidung gegen die Reparatur entsteht Potenzial für ein Neufahrzeuggeschäft.
Nutzen Sie die Situation, um Vertrauen aufzubauen. Kunden schätzen Transparenz und realistische Bewertungen. Erklären Sie, dass unser Unternehmen mit gerichtlich beeideten Sachverständigen arbeitet – so positionieren Sie Ihr Autohaus als verlässlichen Partner.
In unserem neuen Video-Interview spricht ein Autohausspezialist über einen realen Totalschadenfall aus der Praxis.
Er zeigt, wie durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Versicherung der Fall erfolgreich abgewickelt wurde.
Diese echten Einblicke aus der Praxis zeigen, wie Partnerschaft auf Augenhöhe funktioniert – und wie Sie als Autohaus daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen können.
Mit uns profitieren Sie von:
Einfacher Schadenabwicklung ohne bürokratischen Aufwand
Direktem Ansprechpartner für schnelle Entscheidungen
Ehrlicher, fairer Fahrzeugbewertung durch Sachverständige
Keinerlei Nutzung von Online-Plattformen bei allen Kaskoversicherungen
Schnelle Schadenabwicklung
Mehr Umsatzpotenzial durch Werkstatt- oder Fahrzeugverkauf
Zusätzlicher Vorteil durch Reparaturen bis 100 % des Wiederbeschaffungswertes mit Originalteilen