Seit dem 01.11.2002 werden ausschließlich Kennzeichentafeln mit dem EU-Symbol ausgegeben.
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Sie können bei einem Fahrzeugwechsel Ihr bestehendes Kennzeichen (falls dieses kein EU-Symbol enthält) nicht mehr weiterverwenden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Ihre Kennzeichenkombination auf einer EU-Kennzeichentafel nachzubestellen.
Dafür ist es erforderlich, zeitgerecht die Nachbestellung bei einer Zulassungsstelle durchführen lassen. Die Entstehungskosten für die Kennzeichentafel von EUR 18/Standardgarnitur müssen bei Bestellung gleich bezahlt werden.
Vorteil des EU-Kennzeichens ist, dass Sie nicht mehr das Länderkennzeichen (A-Aufleber) auf Ihrem KFZ anbringen müssen – dies betrifft jedoch ausschließlich EU-Staaten und die Nachbarländer Österreichs.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit in die Zulassungsstelle:
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Die "alten" Kennzeichen
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Wir sind für Sie da.
Wenn Sie Fragen rund um die Kfz-Zulassung haben oder die passende Versicherung für Ihr Auto benötigen, dann schreiben Sie uns unverbindlich – das GARANTA-Team hilft schnell und kompetent weiter.
Telefonischer Kontakt.
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