Hinweisgebung nach HSchG


Seit dem 25. Februar 2023 gilt in Österreich das HinweisgeberInnenschutzgesetz, durch das die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU umgesetzt wurde. Es garantiert den Schutz von Personen, die Hinweise zu Rechtsverletzungen des Unternehmens in bestimmten Bereichen melden. Bis 25. August 2023 musste ein interner Meldekanal zur Hinweisgebung im Unternehmen eingerichtet werden.

Über unser Hinweisformular können anonym Hinweise nach dem HinweigeberInnenschutzgesetz (HSchG) abgegeben werden.

Sie haben einen Hinweis nach dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz? Dann schreiben Sie uns!

Neben unserer internen Meldestelle können Sie sich alternativ gerne an eine der folgenden externen Meldestellen wenden:

Stellen Sie bitte sicher, dass es sich um einen möglichen Hinweis nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz handelt.

Als Hinweis im Sinn dieses Gesetzes gilt jede Meldung und Offenlegung über die Verletzung bestimmter Rechtsvorschriften, wie insbesondere und bspw. in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Vorgaben zum Umweltschutz, zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern, zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Regelung der Rechte von Aktionäre von Aktiengesellschaften, Verstößen gegen geltende steuerliche Rechtsnormen oder Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.


Sämtliche Hinweise sowie Ihre uns in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Daten und Informationen werden von uns streng vertraulich behandelt.

Über den Eingang des Hinweises erhalten Sie eine Bestätigung (längstens binnen 7 Tagen). Der Hinweis wird von uns inhaltlich geprüft und Sie erhalten spätestens binnen 3 Monaten ab unserer Eingangsbestätigung eine Rückmeldung. In dieser Rückmeldung informieren wir Sie über geplante bzw. bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie Gründe für diese.

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