Ganzjährige Prämienreduktion als Alternative zur Stilllegung
Wer sein Motorrad stilllegt, hat Anspruch auf Rückvergütung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Dies ist allerdings erst ab dem 47. Tag der Kennzeichenhinterlegung der Fall. Auch die Prämien für Haftpflicht- und Kaskoversicherung können – abhängig vom jeweiligen Versicherer – für den Zeitraum der Stilllegung entfallen. Damit endet aber auch der Versicherungsschutz. In der Kaskoversicherung gibt es alternativ einen reduzierten Versicherungsschutz – das sogenannte „Garagenrisiko“.
Bei der GARANTA Versicherung können Motorradfahrer zusätzlich wählen: Zwischen Prämienbefreiung ab dem 47. Tag der Kennzeichenhinterlegung. Oder einer ganzjährigen Prämienreduktion, wenn das Motorrad z. B. auch im Winter angemeldet bleibt. Mit diesem sogenannten Hinterlegungsverzichtsrabatt sparen Fahrer 30 % der Versicherungsprämie auf Haftpflicht und Kasko, sie umgehen den administrativen Aufwand einer Abmeldung und genießen durchgehend vollen Versicherungsschutz. Einer Ausfahrt an schönen Wintertagen steht somit nichts im Weg.