EU-Kennzeichen.

Seit dem 01.11.2002 werden ausschließlich Kennzeichentafeln mit dem EU-Symbol ausgegeben.

Sie können bei einem Fahrzeugwechsel Ihr bestehendes Kennzeichen (falls dieses kein EU-Symbol enthält) nicht mehr weiterverwenden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Ihre Kennzeichenkombination auf einer EU-Kennzeichentafel nachzubestellen.

Dafür ist es erforderlich, zeitgerecht die Nachbestellung bei einer Zulassungsstelle durchführen lassen. Die Entstehungskosten für die Kennzeichentafel von EUR 18/Standardgarnitur müssen bei Bestellung gleich bezahlt werden.

Vorteil des EU-Kennzeichens ist, dass Sie nicht mehr das Länderkennzeichen (A-Aufleber) auf Ihrem KFZ anbringen müssen – dies betrifft jedoch ausschließlich EU-Staaten und die Nachbarländer Österreichs.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit in die Zulassungsstelle:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Die "alten" Kennzeichen
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.