Nötige Unterlagen für die
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Kfz-Anmeldung (Standardanmeldung).
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
Juristische Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Original
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Kaufvertrag oder Benützerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), sofern das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporte u. dgl.
Kfz-Abmeldung.
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
Alle Kennzeichentafeln
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Änderung der Kfz-Zulassung.
Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Kennzeichenhinterlegung.
Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Alle Kennzeichentafeln
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichen.
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Noch vorhandene Kennzeichentafel
Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
Wechsel auf EU-Kennzeichen.
Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist ohne Mehrkosten möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel nachbestellt haben.
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Die "alten" Kennzeichen
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen.
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
Wunschkennzeichen.
Falls Sie erstmals ein Wunschkennzeichen in Anspruch nehmen wollen, ist dies über Ihre zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Die Behörde bewilligt das Wunschkennzeichen und teilt es zu.
Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:
Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens:
Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde
Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel
Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
Alle bisherigen Kennzeichentafeln
Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Wir sind für Sie da.
Wenn Sie Fragen rund um die Kfz-Zulassung haben oder die passende Versicherung für Ihr Auto benötigen, dann schreiben Sie uns unverbindlich – das GARANTA-Team hilft schnell und kompetent weiter.
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