Hinweisgebung nach HSchG


Seit dem 25. Februar 2023 gilt in Österreich das HinweisgeberInnenschutzgesetz, durch das die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU umgesetzt wurde. Es garantiert den Schutz von Personen, die Hinweise zu Rechtsverletzungen des Unternehmens in bestimmten Bereichen melden.

Vom Schutzbereich des Gesetzes sind u.a. und nicht abschließend Meldungen zu den folgenden Themenbereichen umfasst:

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Umweltschutz

  • Verbraucherschutz

  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach §§ 302 bis 309 StGB (z. B. Amtsmissbrauch)

Wer kann Hinweise abgeben?

Hinweisgeber:innen können insbesondere folgende Personen sein, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur DONAU* Informationen über Rechtsverletzungen erhalten haben:

  • Arbeitnehmer:innen, überlassene Arbeitskräfte (sowohl aktuelle als auch ehemalige)

  • Bewerber:innen, Praktikant:innen

  • Selbstständig erwerbstätige Personen

  • Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der DONAU

  • Mitarbeiter:innen von (Sub-)Auftragnehmer:innen oder deren Lieferant:innen

Über folgendes Hinweisgeberportal können derartige Rechtsverstöße gemeldet werden:

https://hinweisportal.donauversicherung.at/whistleblowing/deae680f-0c74-46b3-a973-31520f1e5e26

* Da die GARANTA seit 01.09.2026 Teil der DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group ist, müssen Hinweise unmittelbar an die DONAU als nun zuständigen Versicherer gemeldet werden.