Rückstufung im Schadenfall.

Die Haftpflichtversicherung der GARANTA.

Jeder Schadenfall, für den der Haftpflichtversicherer eine Leistung erbringen muss oder mit einer Inanspruchnahme durch den Geschädigten zu rechnen hat (Rückstellung für künftige Leistungen), führt zu einer Rückstufung des Haftpflichtversicherungsvertrages eines PKW.

Die Umstufung erfolgt bei jedem österreichischen Haftpflichtversicherer unabhängig von Teil- oder Alleinschuld um 3 Stufen. Schäden in der Kaskoversicherung führen zu keiner Änderung Ihrer Bonus-/Malusstufe!

In welchem Ausmaß sich dadurch die Prämie Ihres Kfz-Vertrages erhöht, hängt von der Ersteinstufung des Vertrages und den eingerechneten Rabatten ab. Sollten Sie dazu genaue Angaben benötigen, fordern Sie bitte eine Umstufungsberechnung beim GARANTA Leistungs-Center an oder berechnen Sie Ihre Umstufung selber.

Wir sind für Sie da.

Fragen zur Rückstufung?
Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Telefonischer Kontakt.
0662 2426-848

Fax: 0662 2426-330
E-Mail: leistung@garanta.at

Öffnungszeiten: Mo – Do 8 – 19 Uhr, Fr 8 – 18 Uhr
Ausgenommen die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember