Die Kfz-Versicherung für Ihr historisches Fahrzeug.
Maßgeschneiderte Lösungen für Young- und Oldtimer
Prämienfreie Zusatznutzen
Attraktive Prämien für Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Die Kfz-Versicherung für Ihr historisches Fahrzeug.
Maßgeschneiderte Lösungen für Young- und Oldtimer
Prämienfreie Zusatznutzen
Attraktive Prämien für Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Dank der jahrzehntelangen Erfahrung der GARANTA im Bereich der Kfz-Versicherungen, kommen Liebhaber klassischer Automobile auch bei den speziellen Anforderungen, denen die Versicherung historischer Fahrzeuge unterliegt, in den Genuss einer zuverlässigen Kfz-Oldtimer-Versicherung.
Speziell konzipiert für über 21 Jahre alte PKW
Überaus attraktive Prämien für Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Kaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbehaltsvarianten
Der Wiederherstellungswert ist bis 20 % über dem Fahrzeugwert versicherbar.
Auch wenn der Fahrzeugwert zwischen Vertragsabschluss und Schadenfall um bis zu 30 % steigt, wird keine Unterversicherung geltend gemacht.
Die Teilnahme an Gleichmäßigkeitsfahrten und Oldtimerrallyes ist ohne Prämienzuschlag gedeckt.
Im Kaskoschadenfall inklusive: Transport des Fahrzeugs in eine Werkstätte Ihrer Wahl (max. 200 km) oder Fahrzeugaufbereitung nach der Reparatur im Wert von 150 Euro inkl. MwSt.
Eine Wertsteigerung auf bis zu 200.000 Euro während der Vertragslaufzeit kann versichert werden.
Das Fahrzeug ist auch dann prämienfrei mitversichert, wenn es nicht auf eigener Achse gefahren wird (Transportmittelunfall).
Insassenunfall- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung können abgeschlossen werden.
Setzen Sie auf die flexiblen Angebote der GARANTA Österreich und kontaktieren Sie uns gleich heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Öffnungszeiten: Mo – Do 8 – 17 Uhr, Fr 8 – 13 Uhr
Telefonische Servicezeiten: Mo – Fr 8 – 17 Uhr
Ausgenommen die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Ausbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen dem Ein- oder Ausbau nicht entgegen stehen. Versichert ist auch Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss und diesen entspricht, sowie Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient.
Versichert gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch: | Vollkasko | Teilkasko |
---|---|---|
Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm, Überschwemmungen, Schmorschäden an der Verkabelung, Brand, Explosion | mit SB | mit SB |
Kollision mit Tieren aller Art | mit SB | mit SB |
Dachlawinen, Eiszapfen und andere Eisgebilde | mit SB | mit SB |
Tierbisse an der Verkabelung (keine Folgeschäden) | mit SB | mit SB |
Bruchschäden an allen Glasteilen sowie der gesamten Kunststoffverglasung | mit SB | mit SB |
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Veruntreuung oder Unterschlagung | mit SB | mit SB |
Kollision des geparkten o. haltenden Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug - "Parkschaden" | mit SB | mit SB |
Mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen - „Vandalismus“ | mit SB | mit SB |
Transportmittelunfall | mit SB | mit SB |
Unfälle | mit SB | nicht versichert |
Gegenstände des persönlichen Bedarfs - ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere und Dokumente aller Art - durch Einbruchdiebstahl bis € 800,--. Unter persönlichem Bedarf sind auch Gegenstände für berufliche Zwecke zu verstehen. Keinesfalls versichert sind Mobiltelefone, Kleincomputer wie Laptop, Notebook, Handheld etc, mobile Navigationsgeräte, Fax- und Kopiergeräte sowie deren Zubehör unabhängig von privater oder beruflicher Nutzung. | mit SB | mit SB |
Reifenschäden:
Eine Beschädigung oder Zerstörung der Reifen wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch den Ein- oder Ausbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen dem Ein- oder Ausbau nicht entgegen stehen. Versichert ist auch Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss und diesen entspricht, sowie Zubehör, das der Pannenhilfe oder ausschließlich der Unfallaufnahme dient.
Versichert gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch: | Vollkasko | Teilkasko |
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Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Sturm, Überschwemmungen, Schmorschäden an der Verkabelung, Brand, Explosion | mit SB | mit SB |
Kollision mit Tieren aller Art | mit SB | mit SB |
Dachlawinen, Eiszapfen und andere Eisgebilde | mit SB | mit SB |
Tierbisse an der Verkabelung (keine Folgeschäden) | mit SB | mit SB |
Bruchschäden an allen Glasteilen sowie der gesamten Kunststoffverglasung | mit SB | mit SB |
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Veruntreuung oder Unterschlagung | mit SB | mit SB |
Kollision des geparkten o. haltenden Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug - "Parkschaden" | mit SB | mit SB |
Mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen - „Vandalismus“ | mit SB | mit SB |
Transportmittelunfall | mit SB | mit SB |
Unfälle | mit SB | nicht versichert |
Gegenstände des persönlichen Bedarfs - ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere und Dokumente aller Art - durch Einbruchdiebstahl bis € 800,--. Unter persönlichem Bedarf sind auch Gegenstände für berufliche Zwecke zu verstehen. Keinesfalls versichert sind Mobiltelefone, Kleincomputer wie Laptop, Notebook, Handheld etc, mobile Navigationsgeräte, Fax- und Kopiergeräte sowie deren Zubehör unabhängig von privater oder beruflicher Nutzung. | mit SB | mit SB |
Reifenschäden:
Eine Beschädigung oder Zerstörung der Reifen wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.