Schnell & unkompliziert.
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Sofort-Service im Schadenfall -
Ihre Schadenmeldung bei GARANTA.
Melden Sie Ihren Kfz-Schaden schnell und unkompliziert! Füllen Sie einfach das nachfolgende Schadenformular (PDF) aus und senden Sie es uns per Post, Fax oder als E-Mail-Anhang zu. Wir kümmern uns um eine rasche und verlässliche Schadenregulierung.
Schadenmeldung als Anspruchsteller -
Sie wurden von einem GARANTA Versicherten geschädigt?
Wenn Sie durch ein bei GARANTA versichertes Fahrzeug einen Schaden erlitten haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Alternativ können Sie auch ein Autohaus der GARANTA Versicherung in Ihrer Nähe kontaktieren. Nach Erhalt Ihrer Schadenmeldung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Wichtige Informationen rund um das richtige Verhalten bei einem Schadenfall finden Sie außerdem hier.
Fahrzeugbesichtigung durch Sachverständige.
Falls eine Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen notwendig ist, kann diese flexibel an einem Ort Ihrer Wahl stattfinden – zum Beispiel zu Hause, am Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstatt.
Der zuständige Gutachter wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Bei Bagatellschäden (z. B. kleine Blechschäden) genügen in vielen Fällen aussagekräftige Fotos, die Ihre Werkstatt gemeinsam mit der Reparaturrechnung an uns übermittelt.
Versicherer des Unfallgegners ermitteln.
Wenn Ihnen der Versicherer des Unfallgegners nicht bekannt ist, können Sie dessen Kontaktdaten ganz einfach über die Versichererauskunft der VVO abrufen – vorausgesetzt, Ihnen liegt das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners vor.
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen zu einem Schadenfall?
Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
Telefonischer Kontakt.
Fax: 0662 2426-330
E-Mail: leistung@garanta.at
Öffnungszeiten: Mo – Do 8 – 17 Uhr, Fr 8 – 13 Uhr
Telefonische Servicezeiten: Mo – Fr 8 – 17 Uhr
Ausgenommen die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember